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		<title>Zahlung, Frachtberechnung - Versionsgeschichte</title>
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		<updated>2026-04-11T12:18:58Z</updated>
		<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Lager- &amp; Logistik-Wiki</subtitle>
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		<id>https://www.logistikwiki.de/index.php?title=Zahlung,_Frachtberechnung&amp;diff=2847&amp;oldid=prev</id>
		<title>W. Schwenk am 14. Mai 2008 um 10:46 Uhr</title>
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				<updated>2008-05-14T10:46:58Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;== § 420 HGB Zahlung, Frachtberechnung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Absatz 1 ===&lt;br /&gt;
Die [[Fracht]] ist bei [[Abladen|Ablieferung]] des [[Gut]]es zu zahlen. Der [[Frachtführer]] hat über die Fracht hinaus einen Anspruch auf Ersatz von [[Aufwendung]]en, soweit diese für das Gut gemacht wurden und er sie den Umständen nach für erforderlich halten durfte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Absatz 2 ===&lt;br /&gt;
Wird die [[Beförderung]] infolge eines Beförderungs- oder Ablieferungshindernisses vorzeitig beendet, so gebührt dem Frachtführer die anteilige Fracht für den zurückgelegten Teil der Beförderung. Ist das Hindernis dem Risikobereich des Frachtführers zuzurechnen, steht ihm der Anspruch nur insoweit zu, als die Beförderung für den [[Absender]] von Interesse ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Absatz 3 ===&lt;br /&gt;
Tritt nach Beginn der Beförderung und vor Ankunft an der [[Bestimmungsort|Ablieferungsstelle]] eine Verzögerung ein und beruht die Verzögerung auf Gründen, die dem Risikobereich des Absenders zuzurechnen sind, so gebührt dem Frachtführer neben der Fracht eine angemessene [[Entgelt|Vergütung]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Absatz 4 ===&lt;br /&gt;
Ist die Fracht nach Zahl, Gewicht oder anders angegebener Menge des Gutes vereinbart, so wird für die Berechnung der Fracht vermutet, daß Angaben hierzu im Frachtbrief oder Ladeschein zutreffen. Dies gilt auch dann, wenn zu diesen Angaben ein Vorbehalt eingetragen ist, der damit begründet ist, daß keine angemessenen Mittel zur Verfügung standen, die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Frachtrecht]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>W. Schwenk</name></author>	</entry>

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