Lagereinrichtung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 31. Dezember 2007, 21:27 Uhr

Der Begriff Lagereinrichtungen wird in der BGR234 wie folgt definiert:

Lagereinrichtungen

sind ortsfeste sowie verfahrbare Regale und Schränke.

Regale

sind z.B.:

  • Fachbodenregale,
  • Palettenregale,
  • Kragarmregale,
  • Durchlaufregale,
  • Einfahrregale und
  • mehrgeschossige Regaleinrichtungen.

Schränke

sind z.B.:

  • Schränke mit Flügel-, Roll- oder Schiebetüren,
  • Schränke mit Schubladen oder Auszügen,
  • mehrgeschossige Schrankeinrichtungen und
  • Schränke mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen.