Nichtgemeinschaftsware: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 17. Januar 2008, 15:08 Uhr
Nichtgemeinschaftswaren sind alle Waren die keine Gemeinschaftswaren sind. Unbeschadet der Artikel 163 und 164 des Zollkodex verlieren Gemeinschaftswaren ihren zollrechtlichen Status mit dem tatsächlichen Verbringen aus dem Zollgebiet der europäischen Gemeinschaft.