Inventar: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 1. Mai 2008, 21:22 Uhr

Das Inventar ist eine Aufstellung aller Werte und Schulden über die ein Unternehmen verfügt. Nach §240 HGB ist jeder Kaufmann mindestens einmal jährlich dazu verpflichtet ein Inventar aufzustellen. Der Vorgang zur Aufstellung des Inventars wird als Inventur bezeichnet.