Export: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 7. Mai 2008, 12:02 Uhr
Definition
Unter Export wird die dauerhafte Verbringung einer Ware in das Gebiet eines anderen souveränen Staates verstanden.
Allgemeines
Um eine Exportlieferung abwickeln zu können, müssen oftmals gesetzliche Vorschriften beachtet werden. Dazu gehören unter anderem: