Export: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 7. Mai 2008, 12:02 Uhr

Definition

Unter Export wird die dauerhafte Verbringung einer Ware in das Gebiet eines anderen souveränen Staates verstanden.

Allgemeines

Um eine Exportlieferung abwickeln zu können, müssen oftmals gesetzliche Vorschriften beachtet werden. Dazu gehören unter anderem: