Verlust (Sache): Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 6. Juni 2008, 17:21 Uhr

Beim Verlust einer Sache gerät sie außer Besitz, sie befindet sich dann nicht mehr in der Obhut des Besitzers. Das bedeutet jedoch nicht das das Eigentumsrecht verloren geht. Eine Sache ist dann verloren, wenn sie nicht herrenlos aber besitzlos ist. Das heißt, der Verlierer hält sich noch für den Eigentümer, kann aber die tatsächliche Herrschaftsmacht über sie nicht ausüben.