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Version vom 6. Juni 2008, 17:24 Uhr

Eigentümer einer Sache ist derjenige der das uneingeschränkte Herrschaftsrecht an einer Sache hat. Er kann beliebig über Sie verfügen. Er kann Sie verkaufen, vermieten, verschrotten oder tun damit was immer er will solange er durch sein Handeln keine Rechte dritter verletzt.