Güterkraftverkehr: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Lager- & Logistik-Wiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
K
K (Weiterleitung nach Gewerblicher Güterkraftverkehr erstellt)
 
(6 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
−
Auszug aus dem Güterkraftverkehrsgesetz ([[GüKG]])
+
#redirect[[gewerblicher Güterkraftverkehr]]
−
 
 
−
§ 1 Begriffsbestimmungen
 
−
 
−
Abs. (1) Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.
 
−
 
 
−
Bei Verwendung des Begriffs "Güterkraftverkehr" muss zwischen [[Werkverkehr]] und gewerblichem Güterkraftverkehr unterschieden werden.
 

Aktuelle Version vom 20. Februar 2016, 18:02 Uhr