ADR 2007 1.4.3.2 Verpacker: Unterschied zwischen den Versionen
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b) wenn er die Versandstücke zur Beförderung vorbereitet, die Vorschriften über die Kennzeichnung und Bezettelung von Versandstücken.  | b) wenn er die Versandstücke zur Beförderung vorbereitet, die Vorschriften über die Kennzeichnung und Bezettelung von Versandstücken.  | ||
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Aktuelle Version vom 16. Januar 2009, 20:37 Uhr
1.4.3.2 Verpacker
Im Rahmen des Abschnitts 1.4.1 hat der Verpacker insbesondere zu beachten:
a) die Verpackungsvorschriften und die Vorschriften über die Zusammenpackung und
b) wenn er die Versandstücke zur Beförderung vorbereitet, die Vorschriften über die Kennzeichnung und Bezettelung von Versandstücken.