§ 343 Handelsgeschäfte: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Lager- & Logistik-Wiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
K (Die Seite wurde neu angelegt: „== § 343 Handelsgeschäfte == (1) Handelsgeschäfte sind alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehören. (2) (weggefalle...“)
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 1. Oktober 2009, 06:47 Uhr

§ 343 Handelsgeschäfte

(1) Handelsgeschäfte sind alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehören.

(2) (weggefallen)