Lagereinrichtung
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Der Begriff Lagereinrichtungen wird in der BGR 234 wie folgt definiert:
Inhaltsverzeichnis
Lagereinrichtungen
sind ortsfeste sowie verfahrbare Regale und Schränke.
Regale
sind z.B.:
- Fachbodenregale,
 - Palettenregale,
 - Kragarmregale,
 - Durchlaufregale,
 - Einfahrregale und
 - mehrgeschossige Regaleinrichtungen.
 
Schränke
sind z.B.:
- Schränke mit Flügeltüren, Rolltüren oder Schiebetüren,
 - Schränke mit Schubladen oder Auszügen,
 - mehrgeschossige Schrankeinrichtungen und
 - Schränke mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen (z.B. Paternosterschränke.
 
Entscheidungskriterien
Welche Einrichtungen in einem Lager zum Einsatz kommen hängt unter anderem von den folgenden Kriterien ab:
- bauliche Gegebenheiten
 - Art, Gewicht und Volumen der einzulagernden Güter
 - Menge der Güter
 - Ausbaufähigkeit
 - gewünschter Automatisierungsgrad
 - Lagerart
 - geforderte Zugriffszeit
 - Umschlagshäufigkeit
 
Gegenüber der Bodenlagerung ermöglicht die Regallagerung einen hohen Raumnutzungsgrad und meist direkten Zugriff auf jedes Lagerfach.