Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals
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Version vom 8. Mai 2008, 13:03 Uhr von W. Schwenk (Diskussion | Beiträge)
Das AETR ist das europäische Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals.
Mitglied sind alle EG-Staaten und Albanien, Andorra, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Republik Serbien und Montenegro, Kasachstan, Kroatien, Liechtenstein, Moldawien, Norwegen, Republik Mazedonien, Russische Föderation, Schweiz, Türkei, Turkmenistan, Usbekistan, Weißrussland.