Lagereinrichtung
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Der Begriff Lagereinrichtungen wird in der BGR 234 wie folgt definiert:
Lagereinrichtungen
sind ortsfeste sowie verfahrbare Regale und Schränke.
Regale
sind z.B.:
- Fachbodenregale,
 - Palettenregale,
 - Kragarmregale,
 - Durchlaufregale,
 - Einfahrregale und
 - mehrgeschossige Regaleinrichtungen.
 
Schränke
sind z.B.:
- Schränke mit Flügeltüren, Rolltüren oder Schiebetüren,
 - Schränke mit Schubladen oder Auszügen,
 - mehrgeschossige Schrankeinrichtungen und
 - Schränke mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen (z.B. Paternosterschränke.