Abfall
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Nach der Begriffsbestimmung in der ADR 2007 ist Abfall:
Ein Stoff, eine Lösung, ein Gemisch oder ein Gegenstand, für den keine unmittelbare Verwendung vorgesehen ist, der aber befördert werden muss * zur Aufarbeitung, * zur Deponie oder * zur Beseitigung durch Verbrennung oder durch sonstige Entsorgungsverfahren.