Persönliche Schutzausrüstung
Aus Lager- & Logistik-Wiki
					
										
					
					Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nach den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet diese zweckentsprechend zu nutzen (PSA-BV).
Die persönliche Schutzausrüsung unterscheidet sich sich von allgemeinen Schutzausrüstungsgegenständen dadurch das sie direkt die Person die sie benutzt vor Gefährdungen schützt.
Zur persönlichen Schutzausrüstungen können unter anderem folgende Gegenstände zählen:
- Kopfschutz: Helm, Haube, Haarnetz
 - Fußschutz: Sicherheitsschuhe
 - Gesichtsschutz: Brille
 - Atemschutz: Filtermaske
 - Gehörschutz: Ohrstöpsel, schalldämpfender Gehörschutz
 - sonstige Sicherheitskleidung: Schnittfeste Handschuhe, hitzeabweisende Feuerschutzkleidung